Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 57083
Firma: Rheinische Gesellschaft für Innere Mission und Hilfswerk - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Leichlingen
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HRB 57083: Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH, Leichlingen, Hasensprung ...
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Rheinische Gesellschaft für Innere Mission und Hilfswerk - Gesellschaft mit besc...
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Veröffentlichung vom 07.04.2010 09:38:00
Rheinische Gesellschaft für Innere Mission und Hilfswerk - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leichlingen, Hasensprung 1, 42799 Leichlingen.Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zum Spitzenverband) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft errichtet und betreibt Heime, Anstalten und sonstige diakonische Einrichtungen für hilfsbedürftige Menschen unbeschadet ihres Glaubens, ihrer Rasse und ihrer Nationalität. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört es auch, Ausbildungsstätten zu betreiben sowie die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Die Arbeit in diesen Einrichtungen geschieht in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Dabei sind wirtschaftliche Erfordernisse zu berücksichtigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben. An anderen Gesellschaften darf sie sich beteiligen, sofern die Beteiligung nicht über eine Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft soll Einrichtungen nur dann errichten oder übernehmen oder sich an anderen Einrichtungen beteiligen, wenn örtliche Träger der Diakonie oder Zusammenschlüsse solcher örtlicher Träger dazu nicht in der Lage sind. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch vollstationäre, Kurzzeit-, teilstationäre, ambulante und offene Angebote im Rahmen der Sozialgesetzgebung, vollstationäre, Kurzzeit-, teilstationäre, ambulante und offene Angebote außerhalb des Rahmens der Sozialgesetzgebung für Menschen in körperlicher, seelischer oder persönlicher Not, Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Persönlichkeitsbildung für Menschen, die im Rahmen des kirchlich-diakonischen Auftrags der Rheinischen Gesellschaft lernen möchten, erreicht. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Gewinnanteile und in dieser Eigenschaft auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Bei Auflösung der Gesellschaft erhält der Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Gesellschafter nicht mehr als die eingezahlten Kapitaleinlagen und den gemeinen Wert der von ihm geleisteten Sacheinlagen zurück. Durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V. und dadurch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. angeschlossen.Veränderungen
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Neueintragungen
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