Veröffentlichungen vom Amtsgericht Recklinghausen zum Aktenzeichen HRB 5669
Firma: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) für Kinder und Jugendliche Herne gemeinnützige GmbH
Sitz: Herne
Adresse: Dr.-Friedrich-Steiner-Straße 5, 45711 Datteln
Löschungen
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) für Kinder und Jugendliche Herne gemeinnü...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.07.2010 12:00:00
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) für Kinder und Jugendliche Herne GmbH, Datteln, Dr.-Friedrich-Steiner-Straße 5, 45711 Datteln.Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Auflösung der Gesellschaft) und § 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) für Kinder und Jugendliche Herne gemeinnützige GmbH. Geschäftsanschrift: Dr.-Friedrich-Steiner-Straße 5, 45711 Datteln. Neuer Unternehmensgegenstand: Der gemeinnützige Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung mit Vertragsarztsitz in Herne. In dem Medizinischen Versorgungszentrum werden zumindestens 40 v.H. pflichtversicherte Patientinnen oder Patienten behandelt, bei denen nicht mehr als bei pflichtversicherten Patienten abgerechnet wird. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere die Förderung der Gesundheitsfürsorge im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Medizinischen Versorgungszentrums, durch die Pflege, die Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen im Sinne der § 53, 66 AO sowie durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese ebenfalls diesen Satzungszweck verfolgen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nach Abzug der notwendigen Kosten nur für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhaltnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Neueintragungen
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