Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 56106
Firma: BV Risk Solutions GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
BV Risk Solutions GmbH, Köln, Wendelinstr. 1, 50933 Köln. Nicht mehr Geschäftsfü...
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BV Risk Solutions GmbH, Köln (Wendelinstr. 1, 50933 Köln). Nicht mehr Geschäftsf...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2005 13:52:00
BV Risk Solutions GmbH, Köln (Wendelinstr. 1, 50933 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2005. Gegenstand: die Entwicklung, der Vertrieb, die Wartung, die Weiterentwicklung und der Betrieb des Produktes BV Rating zur Umsetzung der an die Kreditwirtschaft gestellten Anforderungen aus "Basel II" sowie weiterer Software im Rahmen der Kreditvergabe und des Risikomanagements der Kreditinstitute sowie damit zusammenhängender weiterer Leistungen. Stammkapital 1.000.000,00 EUR. Allg. Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gsänger, Helmut, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Müller, Carsten, Duisburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Bank-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 65 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.07.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2005. Die Ausgliederung ist am 22.09.2005 beim übertragenden Rechtsträger eingetragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Müller, Carsten aus Duisburg,
Gsänger, Helmut aus Stuttgart