Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 5583
Firma: Johannes Landwehr, Abbruchunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Herzebrock-Clarholz
Veränderungen
HRB 5583: Johannes Landwehr, Abbruchunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter H...
Veränderungen
HRB 5583: Johannes Landwehr, Abbruchunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter H...
Veränderungen
HRB 5583: Johannes Landwehr, Abbruchunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter H...
Veränderungen
Johannes Landwehr, Abbruchunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, He...
Veränderungen
Johannes Landwehr, Abbruchunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, He...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.01.2010 09:22:00
Johannes Landwehr, Abbruchunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herzebrock-Clarholz, Samtholzstr. 80, 33442 Herzebrock-Clarholz.Geschäftsanschrift: Samtholzstr. 80, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2009 mit der K + L Abbruch und Recycling GmbH mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh, HRB 6543) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.