Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 55774
Firma: werkenntwen GmbH
Sitz: Köln
Löschungen
HRB 55774: werkenntwen GmbH, Köln, Picassoplatz 1, 50679 Köln. Die Liquidation i...
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HRB 55774:werkenntwen GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln.Änderung zur ...
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HRB 55774:werkenntwen GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln.Die Gesellsch...
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HRB 55774:werkenntwen GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln.Prokura erlos...
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HRB 55774:werkenntwen GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln.Zwischen der ...
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werkenntwen GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln. Prokura erloschen: Fis...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln. Die Gesellschafte...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln. Nicht mehr Geschä...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln. Gesamtprokura gem...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln. Prokura erloschen...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln. Prokura erloschen...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln. Nicht mehr Geschä...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln. Bestellt als Gesc...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln.Gesamtprokura geme...
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wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln.Die Gesellschaft i...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.03.2009 22:00:00
wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Moltkestraße 123-131, 50674 Köln.Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der lemonline media Ltd. mit der wer-kennt-wen.de GmbH eingereicht worden. An der Verschmelzung sind die lemonline media Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit satzungsmäßigen Sitz in England, 69 Great Hampton Street, Birmingham B 18 6EW, und dem Verwaltungssitz in Deutschland, Moltkestr. 123-131 in 50674 Köln, als übertragende Gesellschaft und die wer-kennt-wen.de GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Deutschland, Moltkestr. 123-131 in 50674 Köln, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des Companies House of Cardiff in Großbritannien unter der Registernummer 05943666. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 55774. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen wer-kennt-wen.de GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten wer-kennt-wen.de GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der wer-kennt-wen.de GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der wer-kennt-wen.de GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der wer-kennt-wen.de GmbH unter deren Geschäftsanschrift Moltkestr. 123-131 in 50674 Köln geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der wer-kennt-wen.de GmbH gefordert werden muss. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen lemonline media Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CCBMR 2007") iVm. § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten lemonline media Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der wer-kennt-wen.de GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der wer-kennt-wen.de GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der wer-kennt-wen.de GmbH unter deren Geschäftsanschrift Moltkestr. 123-131 in 50674 Köln geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der wer-kennt-wen.de GmbH gefordert werden muss. Den Gläubigem der wer-kennt-wen.de GmbH und der lemonline media Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift Moltkestraße 123-131 in 50674 Köln erteilt ( 122d Nr.4 UmwG).Veränderungen
wer-kennt-wen.de GmbH, Köln, Aachener Str. 1036, 50858 Köln.Geschäftsanschrift: ...
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UFA Holding GmbH, Köln, Aachener Str. 1036, 50858 Köln.Die Gesellschafterversamm...
Gefundene Marken zu: Wer Kennt Wen.de Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE3020090447446 | Marke eingetragen | Wortmarke | wkw-Mobil | 08.03.2010 | wer-kennt-wen.de GmbH, 50674 Köln, DE | GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, 50679 Köln, DE |
DE3020090543135 | Marke eingetragen | Wortmarke | wkw-Party | 08.02.2010 | wer-kennt-wen.de GmbH, 50674 Köln, DE | GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, 50679 Köln, DE |
DE3020100484845 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | KLASSENFINDER | 07.10.2010 | wer-kennt-wen.de GmbH, 50674 Köln, DE | GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, 50679 Köln, DE |
DE307557146 | Marke eingetragen | Wortmarke | WER KENNT WEN | 09.11.2010 | wer-kennt-wen.de GmbH, 50674 Köln, DE | GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, 50679 Köln, DE |
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