Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 55652
Firma: Auto-Experts Tassone GmbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 55652: Auto-Experts Tassone GmbH, Düsseldorf, Kölner Str. 38a - 40, 40211 Dü...
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HRB 55652: Auto-Experts Tassone GmbH, Düsseldorf, Kölner Str. 40 B, 40211 Düssel...
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Auto-Experts Tassone GmbH, Düsseldorf, Kölner Str. 40 B, 40211 Düsseldorf. Nicht...
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Auto-Experts risk engineering services (AERES) T & S GmbH, Düsseldorf, Philipp-S...
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Auto-Experts risk engineering services (AERES) T & S GmbH, Düsseldorf, Bonner St...
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Auto-Experts risk engineering services (AERES) T & S GmbH, Düsseldorf, Bonner St...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.02.2007 07:07:00
Auto-Experts risk engineering services (AERES) T & S GmbH, Düsseldorf (Erkrather Str. 328, 40231 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2006. Gegenstand: Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgassonderuntersuchungen und Änderungsabnahmen an Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung anordnen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Geschäftsführer: Tassone, Guiseppe Antonio, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Geschäftsbereich "Prüfingenieurtätigkeit") der Auto-Experts Risk Engineering Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 46825) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.11.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Tassone, Guiseppe Antonio aus Düsseldorf