Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 55483
Firma: Carl Scholl GmbH
Sitz: Köln
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HRB 55483: Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Prokura erlos...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 55483: Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Dem Registerg...
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HRB 55483: Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Bestellt als ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 55483: Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Dem Registerg...
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HRB 55483: Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Prokura erlos...
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HRB 55483: Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Gesamtprokura...
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HRB 55483: Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Nicht mehr Ge...
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Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Prokura erloschen: Müntz...
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Carl Scholl GmbH, Köln, Rösrather Str. 770, 51107 Köln. Nicht mehr Geschäftsführ...
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Carl Scholl GmbH, Köln (Rösrather Str. 770, 51107 Köln). Gesamtprokura gemeinsam...
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Carl Scholl GmbH, Köln (Rösrather Str. 770, 51107 Köln). Nicht mehr Geschäftsfüh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.06.2005 10:53:00
Carl Scholl GmbH, Köln (Rösrather Str. 770, 51107 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Holzimprägnierung sowie die Be- und Verarbeitung von Holz jeglicher Art, Holzhandel sowie Spedition und Verfrachtung. 265.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ebert, Lothar, Hürth, *XX.XX.XXXX; Schneider, Martin, Meckenheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Carl Scholl Kommanditgesellschaft, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 6548) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2005. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ebert, Lothar aus Hürth,
Schneider, Martin aus Meckenheim