Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 55466
Firma: GEWL Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
GEWL Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Werftstr. 47, 40549 Dü...
Veränderungen
GEWL Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Werftstr. 47, 40549 Dü...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.08.2010 12:00:00
GEWL Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Werftstr. 47, 40549 Düsseldorf). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma GEWL Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55466), übertragende Gesellschaft, mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht unter der Firma Patron Kummel Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handelsregister von Luxemburg Nummer B 101 359),übernehmende Gesellschaft, eingereicht worden. Soweit die Gläubiger der GEWL Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der GEWL Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Werftstr. 47, 40549 Düsseldorf, eingeholt werden.Die Gläubiger der Patron Kummel Holding S.à.r.l., deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs)Sitz der Patron Kummel Holding S.à.r.l. befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der Patron Kummel Holding S.à.r.l. nach der Verschmelzung, nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die Patron Kummel Holding S.à.r.l. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der Patron Kummel Holding S.à.r.l. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Patron Kummel Holding S.à.r.l., 6, avenue Pasteur, L-2310 Luxembourg, eingeholt werden.Neueintragungen
GEWL Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Werftstr. 47, 40549 Dü...