Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 55302
Firma: Falk eSolutions GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
Falk eSolutions GmbH, Düsseldorf, (Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf).Die Ve...
Veränderungen
Falk eSolutions GmbH, Düsseldorf, (Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf).Die Ge...
Veränderungen
Falk eSolutions GmbH, Düsseldorf, (Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf).Die Ge...
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Falk eSolutions GmbH, Düsseldorf (Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf). Nicht ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2006 14:44:00
Falk eSolutions GmbH, Düsseldorf (Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2006. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Dienstleistungen, insbesondere die Vermittlung, Bereitstellung und Verbreitung von Werbung im Internet. Stammkapital: 222.320,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Regensburger, Reuben, Oberursel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Falk eSolutions AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 53784) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.12.2006. Mit der DoubleClick Germany Holding GmbH in München (AG München HRB 161165) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom selben Tage zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Regensburger, Reuben aus Oberursel