Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 54929
Firma: GHX Europe GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
GHX Europe GmbH, Leverkusen (Wanheimer Straße 68, 40472 Düsseldorf). Nach Sitzve...
Veränderungen
GHX Europe GmbH, Leverkusen (Paracelsusstr. 15, 51375 Leverkusen). Nicht mehr Ge...
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Veröffentlichung vom 16.02.2007 11:48:00
Global Healthcare Exchange Europe GmbH, Leverkusen (Paracelsusstr. 15, 51375 Leverkusen). Die Gesellschafterversammlung hat am 26.10.2006 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern, den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Vertretung) zu ändern und neu zu fassen.Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neugefaßt. Neue Firma: GHX Europe GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen im In- und Ausland sowie Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft, insbesondere für Unternehmen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Krankenhauslogistik erbringen; b) die Umsetzung von elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten im Bereich Gesundheitswesen und allen damit verbundenen Tätigkeiten wie Beratung, Betreiben einer Clearing-Stelle, Erstellung der Software und Vertrieb derselben. c) Die Gesellschaft ist nicht berechtigt - Produkte im Bereich Gesundheitswesen herzustellen, zu verpacken oder zu vertreiben oder - Nachfrage zu bündeln oder sonst als Einkaufsgemeinschaft zu dienen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Luz, Christoph, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.10.2006 mit der medicforma.com GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 15069) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Luz, Christoph aus Bad Homburg
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Neueintragungen
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