Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 54667
Firma: REHA-Zentrum Düsseldorf GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: In der Steele 8, 40599 Düsseldorf
Löschungen von Amts wegen
HRB 54667: REHA-Zentrum Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (In der Steele 8, 40599 Düss...
Löschungsankündigungen
HRB 54667: REHA-Zentrum Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (In der Steele 8, 40599 Düss...
Veränderungen
REHA-Zentrum Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (In der Steele 8, 40599 Düsseldorf). Du...
Veränderungen
REHA-Zentrum Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (In der Steele 8, 40599 Düsseldorf). Ni...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.09.2006 06:30:00
REHA-Zentrum Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (In der Steele 2, 40599 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2006. Gegenstand: Der Einkauf und Verkauf von Produkten für die körperliche Rehabilitation von Patienten nebst Zubehör und Ersatzteilen, sowie die Beratung von Anwendern dieser Produkte und alle diesem Zweck dienenden Aufgaben. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung anordnen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Geschäftsführer: Spijkman, Wouter, Amsterdam/Niederlande, *XX.XX.XXXX; Theijssen, Gradus Hermanus Christiaan, Didam/Niederlande, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der REHA-Zentrum Düsseldorf Aktiengesellschaft, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 39835) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Spijkman, Wouter aus Amsterdam/Niederlande,
Theijssen, Gradus Hermanus Christiaan aus Didam/Niederlande