Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 54208
Firma: Sanitec Holdings Germany GmbH
Sitz: Ratingen
Adresse: Kreuzerkamp 11, 40878 Ratingen
Löschungen
Sanitec Holdings Germany GmbH, Ratingen, Kreuzerkamp 11, 40878 Ratingen.Die Vers...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 10.11.2009 12:00:00
Sanitec Holdings Germany GmbH, Ratingen, Kreuzerkamp 11, 40878 Ratingen.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gegründeten und bestehenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma Sanitec Holdings Germany GmbH mit Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf, HRB 54208) mit der nach dem Recht der Niederlande gegründeten und bestehenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (beslotene vernootschaap) unter Firma Lincoln Land Fünfte B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der Handelskammer von Amsterdam Nr. 34262868) eingereicht worden. Den Gläubigem der Sanitec Holdings Germany GmbH wird nach dem deutschen Recht dadurch Schutz gewährt, dass ihnen gemäß § 122j Umwandlungsgesetz Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur in Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gläubiger der Lincoln Land Fünfte B.V. und der Sanitec Holdings Germany GmbH können gemäß Artikel 316 Absatz 2 des Zweiten Buchs des Niederländischen Zivilgesetzbuches innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung des Verschmelzungsplans vor Gericht mit einer Klage den Verschmelzungsplan anfechten und hierbei gleichzeitig die für den Fall des Unterliegens geforderte Sicherheit benennen. Zumindest einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger hat Sicherheit zu leisten oder in anderer Weise die Befriedigung der Gläubiger zu garantieren, wobei ein Unterlassen einer solchen Sicherheitsleistung der Klage auf Anfechtung zum Erfolg verhilft. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Forderung der betroffenen Gläubiger bereits hinreichend besichert ist oder wenn die finanzielle Situation des übernehmenden Rechtsträgers nach der Durchführung der Verschmelzung zu keiner Verschlechterung der Gläubigerposition führt. Ferner bestehen keine Minderheitsgesellschafter, da alleinige Gesellschafterin der Lincoln Land Fünfte B.V. und der Sanitec Holdings Germany GmbH die Sanitec Oy mit Sitz in Helsinki (Handelsregister von Helsinki, Nr. 1955115-2) ist. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Sanitec Holdings GmbH, Kreuzerkamp 11, 40878 Ratingen/Deutschland oder Lincoln Land Fünfte B.V., Prins Bemhardplein 200, 1097JB Amsterdam/Niederlande.Veränderungen
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Neueintragungen
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