Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 54006
Firma: Colonia Real Estate AG
Sitz: Hamburg
Löschungen
Colonia Real Estate AG, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Nach Sitzverlegung nun...
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Colonia Real Estate AG, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Prokura erloschen: Dom...
Vorgänge ohne Eintragung
Colonia Real Estate AG, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Dem Registergericht is...
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Colonia Real Estate AG, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Die Aufsichtsrat hat d...
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Colonia Real Estate AG, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Nicht mehr Vorstand: S...
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Colonia Real Estate AG, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Bestellt als Vorstand:...
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Colonia Real Estate AG, Köln, Bayenstraße 65, 50678 Köln. Gesamtprokura gemeinsa...
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Colonia Real Estate AG, Köln, Zeppelinstraße 4-8, 50667 Köln. Änderung zur Gesch...
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Colonia Real Estate AG, Köln, Zeppelinstraße 4-8, 50667 Köln. Aufgrund der durch...
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Colonia Real Estate AG, Köln, Zeppelinstraße 4-8, 50667 Köln. Auf Grund der am 0...
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Veröffentlichung vom 28.07.2005 12:55:00
Colonia Real Estate AG, Köln (Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln). Die Hauptversammlung hat am 27.06.2005 beschlossen, das Grundkapital im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um EUR 10.440.000,00 herabzusetzen; die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt und entsprechend die Satzung in § 4 Abs. (1) geändert; das Grundkapital sodann im Wege der Nachgründung durch Sacheinlage um EUR 118.000,00 auf EUR 2.728.000,00 zu erhöhen; die Kapitalerhöhung ist durchgeführt und entsprechend die Satzung in § 4 Abs. (1) geändert; das Grundkapital um bis zu EUR 682.000,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 682.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen; das durch Beschluss vom 05.11.2003 geschaffene genehmigte Kapital und entsprechend § 4 Abs. (4) der Satzung aufzuheben; ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 um einen neuen Abs. (4) (Genehmigtes Kapital I) zu ergänzen; die Satzung in § 4 um einen neuen Abs. (5) (Genehmigtes Kapital II) zu ergänzen; in Anlehnung an die Kapitalherabsetzung die am 24.08.2004 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung auf einen Betrag von EUR 1.125.000,00 herabzusetzen und entsprechend die Satzung in § 4 Abs. (3) (Bedingtes Kapital I) zu ändern; ein neues bedingtes Kapital (Erhöhung um bis zu EUR 180.000,00) zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 Abs. (3) zu ergänzen (Bedingtes Kapital II); weitere Satzungsbestimmungen zu ändern; insoweit wird auf das Protokoll der Hauptversammlung Bezug genommen. Die Gesellschaft hat am 06.10.2004 mit der LAM Immobilien und Beteiligungs AG mit Sitz in Köln (Handelsregister Köln, HRB 38310) einen Nachgründungsvertrag über die Einbringung von 86 % der Geschäftsanteile an der ARON-TRUST Immobilienanlagen und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Düsseldorf geschlossen, dem die Hauptversammlung am 27.06.2005 zugestimmt hat. Die Gesellschaft hat am 11.05.2005 zum Zwecke der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit der Swiss Real Estate AG (Schweiz) einen Nachgründungs- und Einbringungsvertrag über deren Verzicht auf eine Darlehnsforderung geschlossen, dem die Hauptversammlung am 27.06.2005 zugestimmt hat. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Mai 2010 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.305.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluß ist jedoch nur zulässig - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, - um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen auszugeben, - zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, - zur Erschließung neuer Kapitalmärkte, auch im Ausland, - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Mai 2010 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 59.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluß ist jedoch nur zulässig - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, - um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitsnehmer der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen auszugeben, - zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, - zur Erschließung neuer Kapitalmärkte, auch im Ausland, - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.125.000,00 durch die Ausgabe von bis zu Stück 1.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen ohne Optionsschuldverschreibung, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. August 2004 im Rahmen des Beschlusses bezüglich des bedingten Kapitals der Hauptversammlung in der zeit bis zum 1. August 2009 von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 180.000,00 eingeteilt in bis zu 180.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27. Juni 2005 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2005". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden. Der Nennwert der eingebrachten Geschäftsanteile an der ARON-TRUST Immobilienanlagen und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Düsseldorf beträgt EUR 43.000,00, der Einbringungswert EUR 3.600.000,00.Die von der Swiss Real Estate AG (Schweiz) im Wege des Verzichts eingebrachte Darlehnsforderung war zum Zeitpunkt des Nachgründungs- und Einbringungsvertrages mit EUR 1.098.580,00 valutiert. Die Kapitalerhöhung ist erfolgt durch Ausgabe von 118.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von je EUR 9,31. Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 2.728.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00.