Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 53675
Firma: WDK Hafen und Lager GmbH
Sitz: Rendswühren-Schipphorst
Berichtigungen
HRB 53675: WDK Hafen und Lager GmbH, Rendswühren-Schiphorst, Lehmbarg 2, 24619 R...
Veränderungen
HRB 53675: WDK Hafen und Lager GmbH, Ratingen, Waldseestraße 31, 40885 Ratingen....
Veränderungen
HRB 53675:WDK Hafen und Lager GmbH, Ratingen, Waldseestraße 31, 40885 Ratingen.N...
Veränderungen
WDK Hafen und Lager GmbH, Ratingen, Waldseestraße 31, 40885 Ratingen. Nicht mehr...
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WDK Hafen und Lager GmbH, Ratingen, Waldseestraße 31, 40885 Ratingen.Einzelproku...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.04.2006 06:45:00
WDK Hafen und Lager GmbH, Ratingen (Waldseestraße 31, 40885 Ratingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2005. Gegenstand: Der Betrieb von Hafenanlagen, Bahnanlagen, Umschlagsanlagen und Transportanlagen, einschließlich der Vermietung von Anlagen im Sinne des Immissionsschutzrechtes. Ferner die Betreuung von Bausubstanzen einschließlich Straßen- und Kanalreinigungsdienste sowie die Ausführung von Baunebentätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens zu Satz 1 stehen und geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Kreyenberg, Margarita Augusta, Ratingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WDK Hafen und Lager AG, Voerde (AG Duisburg HRB 10016) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.12.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.