Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 53580
Firma: LANXESS Accounting GmbH
Sitz: Köln
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Berichtigungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.07.2015 20:02:00
HRB 53580: LANXESS Accounting GmbH, Köln, Kennedyplatz 1, 50569 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht unter Firma LANXESS Finance B.V. mit Sitz in Sittard-Geelen, Niederlande (Kamer van Koophandel, Dossiernummer 09151956) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma LANXESS Accounting GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 53580) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, der deutschen LANXESS Accounting GmbH, ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten LANXESS Accounting GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der LANXESS Accounting GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der LANXESS Accounting GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der LANXESS Accounting GmbH unter deren Geschäftsanschrift: 50569 Köln1 Kennedyplatz 1, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der LANXESS Accounting GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der niederländischen LANXESS Finance B.V., ergeben sich aus Artikel 2:316 des niederländischen Gesetzbuches. Danach kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft dem Verschmelzungsplan innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung der Einreichung des Verschmelzungsplans in einer landesweit erscheinenden Zeitung durch die übertragende Gesellschaft durch Stellung eines entsprechenden Antrags beim Amtsgericht (rechtbank) Limburg, Niederlassung Maastricht unter Angabe der begehrten Sicherheit widersprechen.Unter der Geschäftsadresse der übertragendenden Gesellschaft Urmonderbaan 24 (6167 RD) Geleen, Niederlande können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen. da außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Veränderungen
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