Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 5333
Firma: Minrath Sportwagen Verwaltungs-GmbH
Sitz: Moers
Adresse: Rheinberger Straße 46, 47441 Moers
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HRB 5333: Minrath Sportwagen Verwaltungs-GmbH, Moers, Rheinberger Straße 46, 474...
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HRB 5333: Minrath Sportwagen Verwaltungs-GmbH, Moers, Am Schürmannshütt 2, 47441...
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Minrath Sportwagen Verwaltungs-GmbH, Moers, Am Schürmannshütt 2, 47441 Moers.Bes...
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Veröffentlichung vom 13.07.2007 06:32:00
Minrath Sportwagen Verwaltungs-GmbH, Moers (Am Schürmannshütt 2, 47441 Moers). Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2007 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung der §§ 2 (Gegenstand, nunmehr in § 1 Abs. 4) und 7 (Geschäftsführung und Vertretung, nunmehr in § 3 Abs. 1) sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung, beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an gewerblichen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Minrath Sportwagen GmbH & Co. KG, Moers, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HR A 1968, die zum Gegenstand des Unternehmens den Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugzubehörteilen und Zubehör sowie den Betrieb einer Reparaturwerkstatt und die Vermietung von Grundbesitz hat. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Minrath Sportwagen GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer können auch im übrigen durch die Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsmacht erteilt werden.