Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 5322
Firma: Beta Plan Projektentwicklung GmbH
Sitz: Aachen
Adresse: Flandrische Str. 37, 52076 Aachen
Löschungen von Amts wegen
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Löschungsankündigungen
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Veränderungen
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Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 12.07.2011 12:00:00
Beta Plan Projektentwicklung GmbH, Aachen, Flandrische Str. 37, 52076 Aachen. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts ist der alleinige Geschäftsführer der Gesellschaft, Herr Dr. Michael Becker, verstorben. Gem. § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen hinsichtlich der Eintragung des Herrn Dr. Becker als Geschäftsführer der Fall. Der Gesellschaft wird daher aufgegeben, binnen zwei Wochen die Unterlassung der Löschung dieser Eintragung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.