Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 52977
Firma: M7 Deutschland GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Im Mediapark 8A, 50670 Köln
Löschungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 28.12.2015 20:04:00
HRB 52977: M7 Deutschland GmbH, Köln, Im Mediapark 8A, 50670 Köln. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts unter Firma M7 Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 52977) - als übertragender Gesellschaft - mit der Société anonyme luxemburgischen Rechts unter Firma M7 Group S.A. mit Sitz in Luxemburg (Luxemburgisches Handels- und Firmenregister: B 148073) eingereicht worden. Die Gläubiger der verschmelzenden Gesellschaften profitieren von sämtlichen nach luxemburgischem und deutschem Recht vorgesehenen Schutzmaßnahmen und Regressansprüchen, d. h.:a) nach luxemburgischen Recht können die Gläubiger der verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen dem Datum der Veröffentlichung der vor einem luxemburgischen Notar abzuhaltenden und diese Verschmelzung genehmigenden außerordentlichen Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vorausgehen, unbeschadet einer gegenteiligen Vereinbarung innerhalb von zwei (2) Monaten das zuständige Gericht darum ersuchen, angemessene Sicherheitsleistungen für fällige und nicht fällige Schulden einzuholen, soweit die Verschmelzung diese Schutzmaßnahmen erforderlich machen würde; undb) nach § 122 j UmwG können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren nicht fällige Forderungen vor oder innerhalb eines Zeitraums von maximal fünfzehn (15) Tagen nach dem Datum der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans durch das Registergericht entstanden sind, sich schriftlich unter Darlegung von Grund und Höhe ihrer Ansprüche innerhalb von zwei (2) Monaten nach der vorgenannten Bekanntmachung an die übertragende Gesellschaft wenden, um Sicherheit für diese Forderungen zu verlangen, soweit sie glaubhaft machen können, dass die Befriedigung ihrer Forderungen aufgrund der Verschmelzung gefährdet ist. Für den Fall, dass die Verschmelzung eingetragen wurde und die übertragende Gesellschaft keine Sicherheit gegenüber einem ihrer Gläubiger geleistet hat, der ein Recht auf eine solche Sicherheit wegen nicht fälliger Forderungen nach § 122 j UmwG hat, ist dieser Gläubiger berechtigt, von der übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu verlangen. Die Gläubiger können diesbezüglich zusätzliche Informationen einholen, und zwar am eingetragenen Sitz der übernehmenden Gesellschaft, d. h. in 2, rue Albert Borschette, 1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg und der übertragenden Gesellschaft in Im Mediapark 8A, 50670 Köln. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden.Veränderungen
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