Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 52771
Firma: Imerys Talc Germany GmbH
Sitz: Oberhausen
Adresse: Duisburger Str. 69-73, 46049 Oberhausen
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HRB 52771: Imerys Talc Germany GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 27, 40210 Düsseldor...
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HRB 52771: Imerys Talc Germany GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 27, 40210 Düsseldor...
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HRB 52771:Imerys Talc Germany GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 27, 40210 Düsseldorf...
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Imerys Talc Germany GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 27, 40210 Düsseldorf. Nicht me...
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Luzenac Deutschland GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 27, 40210 Düsseldorf. Die Gese...
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Luzenac Deutschland GmbH, Düsseldorf, Steinstraße 27, 40210 Düsseldorf. Bestellt...
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Deutsche Borax GmbH, Düsseldorf, Graf-Adolf-Straße 21, 40212 Düsseldorf. Die Ges...
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Deutsche Borax GmbH, Düsseldorf, Graf-Adolf-Straße 21, 40212 Düsseldorf.Die Gese...
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Veröffentlichung vom 09.10.2007 06:29:00
Luzenac Deutschland GmbH, Düsseldorf (Graf-Adolf-Str. 21, 40212 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Deutsche Borax GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Aufsuchen, Gewinnen, Verarbeiten und der Vertrieb von Rohstoffen, insbesondere von Talkum sowie die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen aus keramischem Material oder anderem Material, das keramisches Material zu ersetzen geeignet ist. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Herstellung und der Vertrieb von Borverbindungen aller Art und anderen Chemikalien. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Deutsche Borax - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 6496) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.