Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 52534
Firma: Gerüstbau Sack GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Eichelstr. 25, 40599 Düsseldorf
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HRB 52534: Gerüstbau Sack GmbH, Düsseldorf, Eichelstr. 25, 40599 Düsseldorf. Ein...
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Gerüstbau Sack GmbH, Düsseldorf (Eichelstr. 25, 40599 Düsseldorf). Die Ausgliede...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2005 09:11:00
Gerüstbau Sack GmbH, Düsseldorf (Eichelstr. 25, 40599 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2005. Gegenstand: Der Gerüstbau, die Bausicherung, der Verkauf und die Vermietung von Fahrgerüsten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführergemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Sack, Achim, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Sack, Achim, Wuppertal, *XX.XX.XXXX unter der Firma Gerüstbau Sack Düsseldorf e.K. Inhaber Achim Sack in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 18220) betriebenen Unternehmens nach Maßgabedes Ausgliederungsplanes vom 16.08.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Bekanntmachungen erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.Personen: Einzelkaufmann Sack Achim aus Wuppertal,
Sack, Achim aus Wuppertal