Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 51945
Firma: Bayfin GmbH
Sitz: Leverkusen
Löschungen
Bayfin GmbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen. Die Verschme...
Veränderungen
Bayfin GmbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen. Die Gesellsc...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 14.04.2011 22:00:00
Bayfin GmbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Bayfin GmbH mit Sitz in Leverkusen (AG Köln HRB 51945) mit der Bayer Antwerpen NV mit Sitz in Antwerpen (Rechtspersonenregister Antwerpen Nr. 0404.754.571) eingereicht worden. An der Verschmelzung sind die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51945 eingetragene Bayfin GmbH mit dem Sitz in Leverkusen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, als übertragende Gesellschaft und die im Rechtspersonenregister von Antwerpen/Belgien unter der Nummer 0404.754.571 eingetragene Bayer Antwerpen NV mit Sitz in Antwerpen/Belgien, eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts (Naamloze vennootschap), als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Bayfin GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Bayfin GmbH Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung beim Schuldner des Anspruchs. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Bayfin GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen (Empfangsberechtigter: Bayer AG, Herr Dirk Rosenberg, Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51373 Leverkusen), geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung durch Bezeichnung von Parteien, Grund und Höhe erforderlich. Weiterhin muss glaubhaft gemacht werden, aus welchem Grund die Erfüllung der Forderung durch die Verschmelzung gefährdet ist.Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Bayfin GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der deutschen Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da die Bayfin GmbH nur eine Gesellschafterin hat und außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.In Bezug auf die Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Bayer Antwerpen NV gilt folgendes:Innerhalb einer Frist von bis zu zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im Belgischen Staatsblatt sind die Gläubiger von jeder Gesellschaft die an der Verschmelzung teilnimmt, berechtigt eine Sicherheit zu fordern, sofern der jeweilige Anspruch vor der Veröffentlichung entstanden und noch nicht erloschen ist, und dieses trotz jedweder widersprüchliche Bedingung. Die übernehmende Gesellschaft kann einen solchen Rechtsstreit abwenden, indem sie die ausstehende Verbindlichkeit ohne Abzüge begleicht. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann oder der Gläubiger nicht befriedigt worden ist, soll diejenige Partei, die zuerst den Rechtsweg beschreiten möchte, den Präsidenten des Handelsgerichts in Antwerpen die Streitigkeit zur Beurteilung vorlegen. Das Gerichtsverfahren soll so eingeleitet und durchgeführt werden wie in einem Eilverfahren; das gleiche gilt für die Durchsetzung des Urteiles. Ohne dass die Rechte in dem Fall selbst berürhrt werden sollen, soll der Präsident die Sicherheitsleistung und die Frist innerhalb der die Sicherheit geleistet werden soll, bestimmen, es sei denn er entscheidet, dass es einer Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung der Garantien und Sonderrechte der Gläubiger oder der Vermögenslage der übernehmenden Gesellschaft, nicht nötig ist. Sofern die Sicherheit innerhalb der bestimmten Frist nicht geleistet wurde, kann die ausstehende Schuldforderung eingefordert werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der belgischen Gesellschaft ist hier nicht bekannt zu machen, da die Minderheitsgesellschafterin von BayerAntwerpen NV keine besondere Schutzrechte hat.Veränderungen
Bayfin GmbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen. Bestellt als...
Veränderungen
Bayfin GmbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen. Bestellt als...
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Bayfin GmbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen. Prokura erlo...
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Bayfin GmbH, Leverkusen (Chemiepark Leverkusen Q 26, 51368 Leverkusen). Einzelpr...
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Bayfin GmbH, Leverkusen (Chemiepark Leverkusen Q 26, 51368 Leverkusen). Nicht me...
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Bayfin GmbH, Leverkusen (Geb.: Q 26, 51368 Leverkusen). Bestellt als Geschäftsfü...
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Bayfin GmbH, Leverkusen (Geb.: Q 26, 51368 Leverkusen). Zwischen Bayfin GmbH als...
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Bayfin GmbH, Leverkusen (Bayerwerk, 51368 Leverkusen). Einzelprokura: Rosenberg,...