Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 51842
Firma: trivago GmbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
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Berichtigungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.09.2016 20:16:00
HRB 51842: trivago GmbH, Düsseldorf, Bennigsen Platz 1, 40474 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung der trivago GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 51842) und der Turbo Travel B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der Handelskammer der Niederlande, Nr. 66716942) eingereicht worden.Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122 d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht: Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: trivago GmbH (übertragende Rechtsträgerin). Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Firma: trivago GmbH Sitz: Düsseldorf, Deutschland. Turbo Travel B.V. (übernehmende Rechtsträgerin). Rechtsform: Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts. Firma: Turbo Travel B.V. Sitz: Amsterdam, Niederlande. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung:trivago GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51842Turbo Travel B.V., Handelsregister der Handelskammer der Niederlande unter der Nummer 66716942.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Rechte der Gläubiger: trivago GmbH. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die trivago GmbH und gehen deren Verbindlichkeiten auf die Turbo Travel B.V. über; diese ist also künftig Anspruchsgegnerin der Gläubiger der trivago GmbH. Der Schutz der Gläubiger der trivago GmbH vor den hieraus potentiell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich zum einen nach § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der trivago GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der trivago GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden.Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der trivago GmbH schriftlich anmeldet. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. § 122 d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de.Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122 j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Zum anderen hat jeder Gläubiger der trivago GmbH nach niederländischem Recht das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für ihre jeweilige Forderung durch mindestens einen der beteiligten Rechtsträger, wenn nicht seine Forderung bereits anderweitig hinreichend abgesichert ist oder die Durchsetzbarkeit seiner Forderung im Hinblick auf die Finanzlage der Turbo Travel B.V. als des übernehmenden Rechtsträgers nach Wirksamwerden der Verschmelzung ebenso gewährleistet ist wie zuvor. Innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans durch jeden der beteiligten Rechtsträger nach der für ihn maßgeblichen Rechtsordnung können die Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht Amsterdam Widerspruch einlegen mit dem Ersuchen, dass die Sicherheit gewährt werde. Solange die Frist von einem Monat noch nicht abgelaufen oder wenn ein rechtzeitig erfolgter Widerspruch vom Bezirksgericht nicht zurückgewiesen worden ist, weil die obigen Voraussetzungen vorliegen, und kein beteiligter Rechtsträger innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist die vom Gericht bestimmte Sicherheit leistet, darf die nach niederländischem Recht zum Wirksamwerden der Verschmelzung erforderliche Verschmelzungsurkunde nicht errichtet werden. Ist die Verschmelzungsurkunde etwa doch bereits errichtet worden, wenn ein rechtzeitiger Widerspruch erhoben wird, so kann das Gericht auf Antrag eine zu gewährende Sicherheit bestimmen und im Fall der Nichtbefolgung der Bestimmung wiederholt ein Ordnungsgeld verhängen.Turbo Travel B.V. Die Gläubiger der Turbo Travel B.V. haben nach Maßgabe der soeben geschilderten Bestimmungen des niederländischen Rechts (auch zu den Folgen eines bei dem Bezirksgericht Amsterdam erhobenen Widerspruchs des betreffenden Gläubigers) ebenfalls das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für ihre jeweilige Forderung. Rechte der Minderheitsgesellschafter. Da die Turbo Travel B.V. nur einen Anteilsinhaber hat, der dem Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung zu dessen Zustandekommen also notwendig zustimmen muss, sie folglich keine Minderheitsgesellschafter hat, finden bezüglich der Turbo Travel B.V. weder die deutschen noch die niederländischen Vorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern Anwendung. Die trivago GmbH hingegen verfügt über Minderheitsgesellschafter. Der Schutz dieser Minderheitsgesellschafter bestimmt sich nach den deutschen Schutzvorschriften der §§ 122 h, 122 i UmwG. Die Minderheitsgesellschafter können gegen den Beschluss der Gesellschafter der trivago GmbH über die Zustimmung zu dem gemeinsamen Verschmelzungsplan nach § 13 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG Klage erheben. Mit der Klage können sie abweichend von § 14 Abs. 2 UmwG insbesondere auch geltend machen, dass das Umtauschverhältnis zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft an dem übernehmenden Rechtsträger keinen ausreichenden Gegenwert für die Anteile am übertragenden Rechtsträger darstellt, da weder das niederländische Recht ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile vorsieht noch die Anteilsinhaber der Turbo Travel B.V. als der übernehmenden Rechtsträgerin der Anwendung der Regelungen in § 14 Abs. 2 UmwG und § 15 UmwG im Verschmelzungsbeschluss zustimmen werden (vgl. § 122 h Abs. 1 UmwG). Weiter sieht § 122i Abs. 1 UmwG zum Schutz der Minderheitsgesellschafter übertragender deutscher Gesellschaften grundsätzlich ein Austrittsrecht gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt und der jeweilige Minderheitsgesellschafter gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Vorliegend jedoch werden sämtliche Gesellschafter der trivago GmbH auf ein Barabfindungsangebot verzichten, das der Verschmelzungsplan dementsprechend nicht vorsieht. Entsprechend kommt auch § 122i Abs. 2 UmwG keine Bedeutung zu, der auch für diesen Fall die Anwendbarkeit des Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der baren Zuzahlung regelt. Das niederländische Recht gewährt den Minderheitsgesellschaftern (auch) der trivago GmbH Schutz durch die von ihm auch zu deren Gunsten vorgesehene Prüfung des Verschmelzungsplans und namentlich die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses durch einen Verschmelzungsprüfer (auf die die Anteilsinhaber der trivago GmbH vorliegend allerdings verzichten werden).Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: trivago GmbH Frau Patricia Hagedorn Benningsen-Platz 1 40474 Düsseldorf.Veränderungen
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trivago GmbH, Düsseldorf (Ronsdorfer Str. 77, 40233 Düsseldorf). Die Gesellschaf...
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Neueintragungen
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