Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 51722
Firma: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Flurstraße 9 + 13 mbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 51722: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Flurstraße 9 + 13 mbH, Düsseldorf,...
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Grundstücksverwaltungsgesellschaft Flurstraße 9 + 13 mbH, Düsseldorf, Fritz-Wüst...
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Grundstücksverwaltungsgesellschaft Flurstraße 9 + 13 mbH, Düsseldorf (Fritz-Wüst...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.05.2005 09:20:00
Grundstücksverwaltungsgesellschaft Flurstraße 9 + 13 mbH, Düsseldorf (Firtz Wüst Str. 21, 40237 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2005. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere des Grundbesitzes in Düsseldorf, Flurstraße 9 und 13. Stammkapital: 41.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kohlenberg, Brigitte, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Enstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grins + Kohlenberg GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 851) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.01.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Das Stammkapital ist als Sacheinlage durch die formwechslnde Umwandlung der Grins + Kohlenberg GmbH & Co. KG, Düsseldorf erbracht. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kohlenberg, Brigitte aus Düsseldorf
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Grundstücksverwaltungsgesellschaft Flurstraße 9 + 13 mbH, Düsseldorf (Firtz Wüst...