Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 51509
Firma: Life Science Fonds.NRW Beteiligungsgesellschaft für Biotech, Medtech und Pharma mbH
Sitz: Hamm
Löschungen
Life Science Fonds.NRW Beteiligungsgesellschaft für Biotech, Medtech und Pharma ...
Veränderungen
Life Science Fonds.NRW Beteiligungsgesellschaft für Biotech, Medtech und Pharma ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.03.2005 08:37:00
Life Science Fonds.NRW Beteiligungsgesellschaft für Biotech, Medtech und Pharma mbH, Düsseldorf (Merowinger Platz 1a, Life Science Center,, 40225 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2005. Gegenstand: (1) Der Erwerb von offenen, stillen und atypisch stillen Beteiligungen an Unternehmen mit dem Ziel, für kleinere und mittlere Unternehmen eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen, innovative Projektvorhaben im Unternehmen zu realisieren unddamit Arbeitsplätze neu einzurichten und bestehende nachhaltig zu sichern, den Erhalt und die Weiterentwicklung hoch innovativer Produkte und Verfahren in Schlüsseltechnologien zur wirtschaftlichen Nutzung durch nordrhein-westfälische Unternehmen zu fördern, Unternehmen in Nordrhein-Westfalen darin zu unterstützen, aussichtsreiche und zukunftsträchtige innovative Vorhaben in den Feldern Biotechnologie, Medizintechnik und Pharma durchzuführen, die Entwicklung von marktfähigen Produkten und technologischen Verfahren mit hohen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten und großen Wachstumschancen zu ermöglichen, dem "Ausverkauf" von mit hohem privatem und öffentlichem Aufwand geschaffenen Know-how aus Schlüsseltechnologien ins Ausland vorzubeugen, Nordrhein-Westfalen als einem europaweit führenden Standort im Bereich der Biotechnologie und Life Science zu erhalten und auszubauen, so dass in diesem Bereich eine Vielzahl von neuen Dauerabeitsplätzen entstehen kann. Die Gesellschaft übernimmt die Betreuung,Begleitung und Beratung dieser Unternehmen im Rahmen der Beteiligungsabwicklung bis hin zur Beteiligungsveräußerung. (2) Dabei wird die Gesellschaft zur besseren Absicherung des branchentypischen Risikos bei den Beteiligungsentscheidungen externe Fachleute und Beratungsgremien mit Spezialkenntnissen über die zur Anwendung kommender Technologien einbeziehen und auf der Grundlage der abgegebenen Technologiebeurteilungen geeignete Fachleute bzw. namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfungder Businesspläne und der Due Diligence beauftragen sowie eine Risikoeinschätzung vornehmen lassen. Bei positiver Beurteilung und Befürwortung eines Engagements bei den einzelnen Beteiligungsvorhaben wird die Gesellschaft das eingeworbene Kapital für eine Beteiligung einsetzen. (3) Die Gesellschaft wirbt zur Verwirklichung ihrer Ziele Kapital bei Unternehmen, Privaten und Institutionen ein. Angesprochen werden Unternehmen, die im Rahmen des Strukturwandels mehr Arbeitsplätze abbauen als neue schaffen,Unternehmen, die in der Vergangenheit nicht zuletzt durch staatliche Förderung erfolgreich und groß geworden sind, Unternehmen, Institutionen und private Kapitalgeber, die sich aus ideellen Motiven (Corporate Citizenship/Sponsorentum) an der Verwirklichung der Stiftungsziele beteiligen wollen. Unternehmen, Institutionen und private Kapitalgeber, für die Renditeüberlegungen im Vordergrund stehen. Das eingeworbene Kapital wird von der Gesellschaft auf einem Treuhandkonto bei einer großen Geschäftsbank fürdie Kapitalgeber verwaltet und als offene, stille bzw. atypisch stille Beteiligung bei sorgfältig ausgesuchten Unternehmen mit innovativen, aussichtsreichen Produkt- und Verfahrensentwicklungen eingesetzt. (4) Die Gesellschaft betreibt die Veräußerungder Beteiligung am Ende der Laufzeit oder sie nimmt bei Bedarf eine Verlängerung der Laufzeit, nach Rücksprache mit den Investoren, vor. Sie wird den Veräußerungserlös nach Abzug aller Kosten für das Beteiligungsengagement sowie für die ständige Betreuung und die Kontrolle der wirtschaftlichen Daten bzw. Erfolgsaussichten der Beteiligungsunternehmen im Verhältnis von 70 % für die Kapitalgeber und 30 % für die Fondsgesellschaft aufteilen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gesellschaft wird den ihr verbleibenden Gewinn aus dem Beteiligungsengagement revolvierend bei anderen kleineren Unternehmen als Beteiligungskapital für arbeitsplatzschaffende Investitionen einsetzen. (5) Die Gesellschaft kann bei Unternehmen, an denen sie sich beteiligt hat,zusätzlich stille oder atypisch stille Beteiligungen eingehen sowie partiarische und sonstige Darlehen gewähren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Ulbricht, Dietmar, Borchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Personen: Ulbricht, Dietmar aus Borchen