Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 51380
Firma: TTWK Telefontechnik GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Hildebrandtstraße 4/24, 40215 Düsseldorf
Löschungen
TTWK Telefontechnik GmbH, Düsseldorf, Hildebrandtstraße 4/24, 40215 Düsseldorf.D...
Veränderungen
TTWK Telefontechnik GmbH, Düsseldorf, Hildebrandtstraße 4/24, 40215 Düsseldorf.G...
Veränderungen
TTWK Telefontechnik GmbH, Düsseldorf (Hildebrandtstraße 4/24, 40215 Düsseldorf)....
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TTWK Telefontechnik GmbH, Düsseldorf (Cruthovenerstr. 16, 40231 Düsseldorf). Nic...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.03.2005 10:17:00
TTWK Telefontechnik GmbH, Düsseldorf (Cruthovenerstr. 16, 40231 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2004 Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wegener & Köppl OHG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 14226) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004. Der Handel mit Telekommunikations- und Netzwerktechnik, sowie deren Inbetriebnahme, Wartung und Service. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Köppl, Hans-Georg, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Wegener, Heiko, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Bekanntmachungen erfolgen nur im Bundesanzeiger.Personen: Köppl, Hans-Georg aus Düsseldorf,
Wegener, Heiko aus Düsseldorf