Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 51371
Firma: PSI Business Technology for Industries GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Heinrichstr. 83-85, 40239 Düsseldorf
Löschungen
PSI Business Technology for Industries GmbH, Düsseldorf (Heinrichstr. 83-85, 402...
Veränderungen
PSI Business Technology for Industries GmbH, Düsseldorf (Heinrichstr. 83-85, 402...
Veränderungen
PSI BT Business Technology for Industries GmbH, Düsseldorf (Heinrichstr. 83-85, ...
Veränderungen
PSI BT Business Technology for Industries GmbH, Düsseldorf (Heinrichstr. 83-85, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.03.2005 10:17:00
PSI BT Business Technology for Industries GmbH, Düsseldorf (Heinrichstr. 83-85, 40239 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2005. Gegenstand: Die Beratung, das Projektmanagement, die Software-Entwicklung, die Schulung, die Wartung, der Vertrieb, die Integration und Betreuung von Systemen der Informationstechnologie, insbesondere von Leitsystemen für die Eisenhütten- und Stahlindustrie und fürdie Chemiebranche. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Schmitz, Detlef, Berlin, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Busch, Sven, Berlin, *XX.XX.XXXX; Richter, Otfried, Stahnsdorf, *XX.XX.XXXX; Stumpe, Willi, Hattingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der PSI - BT Business Technology for Industries AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 38422) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.01.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Busch, Sven aus Berlin,
Richter, Otfried aus Stahnsdorf,
Schmitz, Detlef aus Berlin,
Stumpe, Willi aus Hattingen