Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 51272
Firma: E.ON Finanzanlagen GmbH
Sitz: Düsseldorf
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HRB 51272: E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen. ...
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HRB 51272: E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. ...
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E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Nicht mehr ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.05.2012 12:00:00
E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht unter Firma VIAG Connect Gesellschaft für Telekommunikation GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 139393 s) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma E.ON Finanzanlagen GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 51272) eingereicht worden. Bei der E.ON Finanzanlagen GmbH, der deutschen übernehmenden Gesellschaft, ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen übemehmenden Gesellschaft, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der des Sitzes der übemehmenden Gesellschaft nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung auf eine Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu diesem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen und sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar schriftlich (Telefax oder E-mail reichen nicht aus) gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren nachgenannter Adresse geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmen- den Gesellschaft gefordert werden muss. Unter der nachgenannten Anschrift kann im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Ansprüche auf Schadensersatz, die sich aufgrund der Verschmelzung gegen ein Mitglied des Verwaltungsorgans oder, wenn ein Aufsichtsorgan vorhanden ist, des Aufsichtsorgans der übernehmenden Gesellschaft ergeben, verjähren gem. § 27 UmwG in fünf Jahren, seit dem Tage, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmen- den Gesellschaft beim Amtsgericht Düsseldorf nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist.Die Gläubiger der VIAG Connect Gesellschaft für Telekommunikation GmbH, der österreichischen übertragenden Gesellschaft, haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, von den beteiligten Gesellschaften eine Sicherheitsleistung zu verlangen: So sind die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft gemäß § 13 EU-VerschG berechtigt, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in der Ediktsdatei der österreichischen Justiz bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der übertragenden Gesellschaft melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 226 AktG bleibt von den obigen Bestimmungen des § 13 EU-VerschG unberührt. Nach § 226 AktG ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht nur dann zu, wenn die Gläubiger glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der VIAG Connect Gesellschaft für Telekommunikation GmbH, Kantgasse 1, 1010 Wien, Österreich (Ansprechpartner Herr Per- Oliver Gustavson) und bei der E.ON Finanzanlagen GmbH, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf, Deutschlang (Ansprechpartner Herr Detlef Glienke).Veränderungen
E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Gesamtproku...
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E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf). Nicht mehr...
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E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf). Die Gesell...
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E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf). Bestellt a...
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E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf). Mit der E....
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Neueintragungen
E.ON Finanzanlagen GmbH, Düsseldorf (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf). Gesellscha...