Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 5107
Firma: Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Nachrodt/Westf.
Adresse: Altenaer Str. 85, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
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HRB 5107: Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf...
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HRB 5107: Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf...
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HRB 5107: Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf...
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HRB 5107:Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf....
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Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf., Altenae...
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Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf., Altenae...
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Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf., Altenae...
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Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf., Altenae...
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Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf. (Altenae...
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Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf. (Altenae...
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Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf. (Altenae...
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Veröffentlichung vom 14.09.2005 10:31:00
Walzwerke Einsal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nachrodt/Westf. (Altenaer Str. 85, 58769 Nachrodt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2005 mit der Beteiligungsgesellschaft Einsal mit beschränkter Haftung mit Sitz in Nachrodt (HRB 5106 Amtsgericht Iserlohn) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.