Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 5069
Firma: Klinikum Ravensberg gGmbH
Sitz: Halle
Löschungen
Klinikum Ravensberg gGmbH, Halle, Winnebrockstraße 1, 33790 Halle/Westfalen. Die...
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Klinikum Ravensberg gGmbH, Halle, Winnebrockstraße 1, 33790 Halle/Westfalen.Die ...
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Klinikum Ravensberg gGmbH, Halle, (Winnebrockstraße 1, 33790 Halle/Westfalen).Di...
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Veröffentlichung vom 28.12.2005 08:09:00
Klinikum Ravensberg gGmbH, Halle (Wersestraße 20, 33775 Versmold). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 102.400,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Betriebsteils "Krankenhaus" des KrankenhausesHalle (Westfalen) - Stiftung privaten Rechts, Halle (AG Gütersloh HRA 5758) nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2005 beschlossen. Des weiteren hat die Gesellschafterversammlung die Änderung von § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist im übrigen vollständig neu gefasst worden. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb des Krankenhauses in Halle (Westfalen) einschließlich eventueller Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe; der Betrieb des Krankenhases in Versmold einschließlich eventueller Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe, sowie der Betrieb sonstiger Einrichtungen des Gesundheitswesens. 153.600,00 EUR. Geschäftsführer: Schulz, Volker, Detmold, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Mummert, Wilhelm, Stadtoberverwaltungsrat, Versmold. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 und der des Vorstandes des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2005 den Betriebsteil "Krankenhaus" der Krankenhaus Halle (Westfalen) - Stiftung privaten Rechts - mit Sitz in Halle/W. (AG Gütersloh HRA 5758) im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schulz, Volker aus Detmold
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Krankenhaus Versmold Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Versmold (33790 Hall...