Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 49124
Firma: "WeteA-Wasser-Technische Anlagen Wilhelm Werner GmbH"
Sitz: Leverkusen
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HRB 49124: EnviroFALK PharmaWaterSystems GmbH, Leverkusen, Maybachstraße 29, 513...
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Veröffentlichung vom 20.07.2021 20:00:00
HRB 49124: "WeteA-Wasser-Technische Anlagen Wilhelm Werner GmbH", Leverkusen, Maybachstraße 29, 51381 Leverkusen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: EnviroFALK PharmaWaterSystems GmbH. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Bremen, 28259 Bremen, Geschäftsanschrift: Leerkämpe 12, 28259 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Träger, Barbara Christine, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Rücker, Thomas, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Träger, Ulrich Nikolaus, Diplom-Ingenieur, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Letzner Pharmawasseraufbereitung GmbH mit Sitz in Hückeswagen (Amtsgericht Köln HRB 37878) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 49124: "WeteA-Wasser-Technische Anlagen Wilhelm Werner GmbH", Leverkusen, Ma...
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"WeteA-Wasser-Technische Anlagen Wilhelm Werner GmbH", Leverkusen (May...