Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 48861
Firma: BRE/Eschborn IV Investor GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf
Löschungen
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Berichtigungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.07.2018 20:01:00
HRB 48861: BRE/Eschborn IV Investor GmbH, Düsseldorf, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans der BRE/Eschborn IV Investor GmbH (AG Düsseldorf, HRB 48861) mit der im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Societes) unter RCS B 96324 eingetragenen BRE/DB Portfolio S.a.r.l. eingereicht worden. Bei der übertragenden Gesellschaft BRE/Eschborn IV Investor GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122j UmwG. Danach ist, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der BRE/Eschborn IV Investor GmbH, Feldmühleplatz 1, Düsseldorf, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden. Bei der übernehmenden Gesellschaft BRE/DB Portfolio S.a.r.l. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Artikel 1021-9 des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 betreffend Handelsgesellschaften in seiner geltenden Fassung. Danach haben die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gemäß Artikel 1021-14 des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 betreffend Handelsgesellschaften in seiner geltenden Fassung bestand, das Recht, angemessene Sicherheitsleistung geltend zu machen, soweit die grenzüberschreitende Verschmelzung einen solchen Schutz verlangt. Das Verlangen ist innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung gegenüber dem vorsitzenden Richter der Kammer des Tribunal d Arrondissement, welcher für Handelssachen im Bezirk Luxemburg-Stadt im Eilverfahren zuständig ist, geltend zu machen.Veränderungen
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