Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 48603
Firma: Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Leverkusen
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen
Löschungen
Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee ...
Veränderungen
Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 14.04.2011 22:00:00
Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan vom 05.04.2011 mit Änderung vom 08.04.2011 über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 48603) mit der Naamloze vennootschap (Aktiengesellschaft) nach belgischem Recht unter Firma Bayer Antwerpen NV (Geschäftsanschrift: Haven 507, Scheldelaan 420, B-2040 Antwerpen, Belgien) mit Sitz in Antwerpen (Rechtspersonenregister von Antwerpen/Belgien, Nr. 0404.754.571) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG) ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten BBVG Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung beim Schuldner des Anspruchs. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der BBVG unter deren Geschäftsanschrift Kaier-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung durch Bezeichnung von Partei, Grund und Höhe erforderlich. Weiterhin muss glaubhaft gemacht werden, aus welchem Grund die Erfüllung der Forderung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der BBVG gefordert werden muss. Für die Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Bayer Antwerpen NV gilt folgendes: Innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im Belgischen Staatsblatt sind die Gläubiger von jeder Gesellschaft, die an der Verschmelzung teilnimmt, berechtigt eine Sicherheit zu fordern, sofern der jeweilige Anspruch vor der Veröffentlichung entstanden und noch nicht erloschen ist, und dieses trotz jedweder widersprüchliche Bedingung. Die übernehmende Gesellschaft kann einen solchen Rechtsstreit abwenden, indem sie die ausstehende Verbindlichkeit ohne Abzüge begleicht. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann oder der Gläubiger nicht befriedigt worden ist, soll diejenige Partei, die zuerst den Rechtsweg beschreiten möchte, den Präsidenten des Handelsgerichts in Antwerpen die Streitigkeit zur Beurteilung vorlegen. Das Gerichtsverfahren soll so eingeleitet und durchgeführt werden wie in einem Eilverfahren; das gleiche gilt für die Durchsetzung des Urteiles. Ohne dass die Rechte in dem Fall selbst berührt werden sollen, soll der Präsident die Sicherheitsleistung und die Frist innerhalb der die Sicherheit geleistet werden soll, bestimmen, es sei denn er entscheidet, dass es einer Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung der Garantien und Sonderrechte der Gläubiger oder der Vermögenslage der übernehmenden Gesellschaft, nicht nötig ist. Sofern die Sicherheit innerhalb der bestimmten Frist nicht geleistet wurde, kann die ausstehende Schuldforderung eingefordert werden.Unter der Anschrift Bayer Beteilgungsverwaltungsgesellschaft mbH, Laiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Berichtigungen
Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Leverkusen, c/o Bayer AG, Herr Di...
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Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee ...
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