Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düren zum Aktenzeichen HRB 4817
Firma: Entrata Netsolutions GmbH
Sitz: Düren
Löschungen
HRB 4817:Entrata Netsolutions GmbH, Düren, Philippstr. 27,c/o Anwaltskanzlei Sch...
Veränderungen
Entrata Netsolutions GmbH, Düren, Philippstr. 27,c/o Anwaltskanzlei Schulze, 523...
Veränderungen
Entrata Netsolutions GmbH, Düren, (Philippstr. 27,c/o Anwaltskanzlei Schulze, 52...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.11.2005 09:28:00
Entrata Netsolutions GmbH, Düren (Josef-Schregel-Straße 45, 52349 Düren). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2005. Gegenstand: Das Entwickeln und Vertreiben von Produkten und Dienstleistungen im Internet sowie die Entwicklung, Pflege und Vermietung von Inter- und Intranetlösungen, deren Vermarktung sowie aller hiermit verbundenen Rechtsgeschäfte, insbesondere Standort- sowie Marktplatzanalysen sowie Keywordadvertising. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Molitor, Frank, Niederzier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nicole Molitor, Niederzier, geb. 12.08.1969 unter der Firma Entrata Netsolutions e.K. in Düren (Amtsgericht Düren, HRA 2651) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.09.2005 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Molitor, Frank aus Niederzier