Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 4645
Firma: Meat Cracks Vertriebs GmbH
Sitz: Steinfeld-Mühlen
Adresse: Landersumer Weg 40, 48431 Rheine
Löschungen
HRB 4645: Meat Cracks Vertriebs GmbH, Rheine, Landersumer Weg 40, 48431 Rheine. ...
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HRB 4645: Scheffer Fleischtechnologie GmbH, Rheine, Landersumer Weg 40, 48431 Rh...
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HRB 4645: Scheffer Fleischtechnologie GmbH, Rheine, Landersumer Weg 40, 48431 Rh...
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Scheffer Fleischtechnologie GmbH, Rheine (Landersumer Weg 40, 48431 Rheine). Die...
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Veröffentlichung vom 18.04.2008 12:00:00
Gregor Scheffer GmbH, Rheine (Landersumer Weg 40, 48431 Rheine). Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital,Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zur Durchführung der Übernahme des Vermögens im Wege der Ausgliederung von der Scheffer Fortschrittliche Fleischtechnologie Agentur für Beratung, Spezialpräparate und Gewürze e.K. (AG Steinfurt HRA 3562) beschlossen. Neue Firma: Scheffer Fleischtechnologie GmbH. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2008 das Vermögen der Scheffer Fortschrittliche Fleischtechnologie Agentur für Beratung, Spezialpräparate und Gewürze e.K. mit Sitz in Rheine (AG Steinfurt HRA 3562) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.