Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 4625
Firma: Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH
Sitz: Gescher
Adresse: Estern 41, 48712 Gescher
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HRB 4625: Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher, Estern 41, 48712...
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HRB 4625: Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher, Estern 41, 48712...
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Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher, Estern 41, 48712 Gescher. ...
Vorgänge ohne Eintragung
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher, Estern 41, 48712 Gescher. ...
Vorgänge ohne Eintragung
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher, Estern 41, 48712 Gescher.D...
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Veröffentlichung vom 23.02.2005 14:11:00
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, Gescher (Estern 41, 48712 Gescher). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.06.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 1.808.870,81 auf EUR 1.860.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 4 (Stammkapital / Stammeinlagen), 8 und 10 zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Wahrnehmung von Aufgaben der Wertstoff- und Abfallwirtschaft sowie der Abwasserbeseitigung im Kreis Borken entsprechend § 107 Abs. 2 Punkt 4 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung vom 14.07.1994 und § 18a Abs. 2 S. 3 Wasserhaushaltsgesetz. Die Gesellschaft nimmt entsprechend ihr vom Kreis Borken erteilter Aufträge Aufgaben zur Verwertung und Entsorgung von Rückständen und Abfällen einschließlich der Vermarktung von Sekundärrohstoffen wahr. Dazu zählen insbesondere: Die Kompostierung von Grün- und Biofabfällen einschließlich ihrer Vermarktung, die Aufbereitung von Baumischabfällen, die Aufbereitung von Bauschutt, einschlißlich des Betriebes einer Bodenbörse, die Abfallberatung, einschießlich der Öffentlichkeitsarbeit, Aufgaben im Bereich der Wertstoffwirtschaft und des Dualen Systems, die Nachsorge stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen, die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen, die Behandlung von Abfällen, den Transport von Abfällen, die Ablagerung von Abfällen. Die Gesellschaft sollStrategien zur Abfallvermeidung und Abfallverminderung entwickeln und realisieren. Soweit sie durch den Kreis Borken damit bauftragt wird, wird die Gesellschaft Anlagen und Einrichtungen, die dieser Aufgabenwahrnehmung dienen, planen, finanzieren, errichten und betreiben. Die Gesellschaft wird die Anlagen und Einrichtungen errichten und betreiben sowie die Arbeitnehmer beschäftigen, die erforderlich sind, um die vom Kreis Borken erteilten Aufträge jederzeit und ohne Schwierigkeiten erfüllen zu können. Soweit die notwendigen und bestehenden Kapazitäten nicht vollständig ausgenutzt werden, darf sich die Gesellschaft auch außerhalb des Gebietes des Kreises Borken betätigen, um eine bessere Anlagen- und Personalauslastung zu erreichen und dadurch eine geringere Kostenbelastung für die Einwohner des Kreises Borken zu bewirken. Die Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften sind zu wahren. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 3 Dritter bedienen, Gesellschaften gründen oder sich an Gesellschaften beteiligen. Bei der Gründung oder Beteiligung an einer Gesellschaft werden die einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnung beachtet und angewendet. Auf die neue Stammeinlage ist eine Sacheinlage zu leisten. Hinsichtlich der Festsetzungen wird auf den bei Gericht eingereichten Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2004 Bezug genommen.