Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 45563
Firma: Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Bergisch Gladbach
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Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach, gemeinnützige Gesellschaft mit besc...
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Veröffentlichung vom 25.06.2008 22:00:00
Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bergisch Gladbach (Ferrenbergstr. 24, 51465 Bergisch Gladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Nr. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Zu diesem Zweck ist Gegenstand des Unternehmens inbesondere das Unterhalten und Betreiben des Evangelischen Krankenhauses in Bergisch Gladbach mit den notwendigen Ausbildungsstätten sowie sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben sowie von Einrichtungen der Altenhilfe. Darüberhinaus bietet die Gesellschaft Kursprogramme, Seminare und Vortragsveranstaltungen zur Prävention und Rehabilitation an. (2) Das Evangelischen Krankenhaus Bergisch Gladbach dient der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz. (3) Das Krankenhaus und die Einrichtungen der Altenhilfe werden in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche betrieben. Der Aufsichtsrat wacht über die Einhaltung dieser Bestimmung. Die Geschäftsführer der Gesellschaft und alle im Krankenhaus und in den Einrichtungen der Altenhilfe tätigen leitenden Mitarbeiter müssen einem evangelischen Bekenntnis angehören. Ausnahmen hiervon sind zulässig, wenn der Aufsichtsrat aus besonderen Gründen im Einzelfall zugestimmt hat. Die anderen Mitarbeiter sollen einem christlichen Bekenntnis angehören; ist dies nicht der Fall, müssen sie den Auftrag und die konfessionelle Grundrichtung der Gesellschaft achten. (4) Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen.