Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 45543
Firma: Beoplast Besgen GmbH
Sitz: Langenfeld
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HRB 45543: De Beer Beoplast GmbH, Langenfeld, Industriestr. 64, 40764 Langenfeld...
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HRB 45543: Beoplast Besgen GmbH, Langenfeld, Industriestr. 64, 40764 Langenfeld....
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HRB 45543: Beoplast Besgen GmbH, Langenfeld, Industriestr. 64, 40764 Langenfeld....
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HRB 45543: Beoplast Besgen GmbH, Langenfeld, Industriestr. 64, 40764 Langenfeld....
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HRB 45543: Beoplast Besgen GmbH, Langenfeld, Industriestr. 64, 40764 Langenfeld....
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HRB 45543:Beoplast Besgen GmbH, Langenfeld, Industriestr. 64, 40764 Langenfeld.E...
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Beoplast Besgen GmbH, Langenfeld, Industriestr. 64, 40764 Langenfeld. Die Gesell...
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Veröffentlichung vom 28.08.2012 12:00:00
Beoplast Schmees GmbH, Langenfeld, Industriestr. 65, 40764 Langenfeld. Die Gesellschafterversammlung hat am 14.08.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,18 um EUR 870,82 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 -jetzt 4- entsprechend sowie weiter in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) zu ändern. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Beoplast Besgen GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Industriestr. 65, 40764 Langenfeld. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung von Kunststoffprodukten sowie die Entwicklung, die Konstruktion und die Herstellung von Kunststoffspritzgussformen. 52.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BeoForm Besgen GmbH mit Sitz in Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 45898) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.