Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 4522
Firma: LUMAX Neon-Produktions-GmbH
Sitz: Bochum
Adresse: Am Heerbusch 71, 44894 Bochum
Löschungen
LUMAX Neon-Produktions-GmbH, Bochum, Am Heerbusch 71, 44894 Bochum. Die Verschme...
Veränderungen
LUMAX Neon-Produktions-GmbH, Bochum, Am Heerbusch 71, 44894 Bochum. Die Gesellsc...
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Veröffentlichung vom 29.10.2007 22:00:00
GFS Gesellschaft für Sonderfahrzeugbau mit beschränkter Haftung, Bochum (Am Heerbusch 71, 44894 Bochum). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde § 2 (Gegenstand) neugefasst. Neue Firma: LUMAX Neon-Produktions-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Produktion von und der Handel mit Leuchtobjekten, sowie die Durchführung von und der Handel mit Dienstleistungsangeboten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung der Aufgaben und der Ziele der Selbstverwaltungswirtschaft. Der Aufbau und die Festigung von Beschäftigungsinitiativen, die Zugang zum Markt suchen, ist ein besonderer Schwerpunkt des gesellschaftlichen Handelns. Im Rahmen dieser Parameter hat die Gesellschaft der Zusammenarbeit mit Betrieben der Selbstverwaltungswirtschaft Vorrang einzuräumen. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder socleh erwerben. Bestellt als Geschäftsführer: Wiemeier-Tappenhölter, Heinz-Wilhelm, Witten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lübbert, Peter, Diplom-Pädagoge, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der LUMAX Neon-Produktions-GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum; HRB 5314) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lübbert, Peter, Diplom-Pädagoge aus Dortmund,
Wiemeier-Tappenhölter, Heinz-Wilhelm aus Witten