Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 44635
Firma: MLS magic light + sound GmbH
Sitz: Köln
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HRB 44635: MLS magic light + sound GmbH, Köln, Württembergische Allee 4, 50858 K...
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HRB 44635: MLS magic light + sound GmbH, Köln, Württembergische Allee 4, 50858 K...
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MLS magic light + sound GmbH, Köln, Württembergische Allee 4, 50858 Köln. Die fo...
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MLS MAGIC light + sound GmbH, Köln, Württembergische Allee 4, 50858 Köln.die Fir...
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MLS MAGIC light + sound GmbH, Köln (Richard-Byrd-Straße-Straße 21, 50829 Köln). ...
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MCD Magic Concept Development GmbH, Hürth (Richard-Byrd-Str. 21, 50829 Köln). Di...
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Veröffentlichung vom 12.09.2006 13:49:00
MCD Magic Concept Development GmbH, Hürth (Richard-Byrd-Str. 21, 50829 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. 25.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2006 mit der MAGIC light + sound GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 38401) verschmolzen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.