Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 44466
Firma: LÜBCKE Versicherungsmakler Ratingen GmbH
Sitz: Ratingen
Löschungen
LÜBCKE Versicherungsmakler Ratingen GmbH, Ratingen, Goethestraße 2, 40878 Rating...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.07.2011 12:00:00
LÜBCKE Versicherungsmakler Ratingen GmbH, Ratingen, Goethestraße 2, 40878 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2011 mit der LÜBCKE & Co. GmbH Assekuranz seit 1925 mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 20811 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der LÜBCKE & Co. GmbH Assekuranz seit 1925, Bremen (AG Bremen HRB 20811 HB) am 12.10.2006 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der LÜBCKE & Co. GmbH Assekuranz seit 1925 Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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