Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 4427
Firma: Markus Kaffee GmbH
Sitz: Essen
Löschungen
HRB 4427: Markus Kaffee GmbH, Essen, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten. Die V...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.11.2021 20:02:00
HRB 4427: Markus Kaffee GmbH, Essen, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 04.11.2021 mit der Markus Kaffee GmbH mit Sitz in Nortorf (Amtsgericht Kiel, HRB 412 RD) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 4427: Markus Kaffee GmbH, Essen, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten. Beste...
Veränderungen
HRB 4427: Markus Kaffee GmbH, Essen, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten. Nicht...
Veränderungen
Markus Kaffee GmbH, Essen, Eckenbergstr. 16, 45307 Essen. Nach Änderung nunmehr ...
Berichtigungen
Markus Kaffee GmbH, Essen, (Eckenbergstr. 16, 45307 Essen).Die Gesellschafterver...
Veränderungen
Markus Kaffee GmbH, Essen, (Eckenbergstr. 16, 45307 Essen).Die Gesellschafterver...
Berichtigungen
Markus Kaffee GmbH, Essen (Eckenbergstr. 16, 45307 Essen). Die Gesellschafterver...
Veränderungen
Markus Kaffee GmbH, Essen (Eckenbergstr. 16, 45307 Essen). Die Gesellschafterver...