Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 43993
Firma: Plantronics GmbH
Sitz: Köln
Löschungen
Plantronics GmbH, Köln, KAP am Südkai, Agrippinawerft 26-30, 50678 Köln. Die Ver...
Veränderungen
Plantronics GmbH, Köln, KAP am Südkai, Agrippinawerft 26-30, 50678 Köln. Die Ges...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 12.08.2013 22:00:00
Plantronics GmbH, Köln, KAP am Südkai, Agrippinawerft 26-30, 50678 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Plantronics GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 43993) mit der beslotene vernootschaap nach niederländischem Recht unter Firma Plantronics B.V. mit Sitz in Amsterdam (KVK 33277402) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der Plantronics B.V. können wie folgt ausgeübt werden: Die Gläubiger der Plantronics B.V. können der Verschmelzung im Sinne von Art. 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches widersprechen. Den Gläubigern der Plantronics GmbH ist gemäß § 122 j UmwG Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur in Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind. Sicherheit kann beispielsweise durch Hinterlegung von Geld oder Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht allerdings nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Da weder an der Plantronics B.V. noch an der Plantronics GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden weder deutsche noch niederländische Schutzvorschriften im Hinblick auf Minderheitsgesellschafter (Verbesserung des Umtauschverhältnisses, Anspruch auf Barabfindung) Anwendung.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Plantronics B.V., Scorpius 140, Building C, 2132 LR Hoofddorp, Niederlande.Veränderungen
Plantronics GmbH, Hürth, Gildenweg 7, 50354 Hürth. Die Gesellschafterversammlung...
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Plantronics GmbH, Hürth, (Gildenweg 7, 50354 Hürth).Prokura erloschen: Oldemeyer...
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Plantronics GmbH, Hürth (Gildenweg 7, 50354 Hürth). Einzelprokura: Frankfort, Ro...