Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 4384
Firma: INTEG Integrationsbetrieb für Behinderte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Bad Driburg
Veränderungen
HRB 4384: INTEG Integrationsbetrieb für Behinderte Gesellschaft mit beschränkter...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
Veröffentlichung vom 09.11.2020 20:00:00
HRB 4384: INTEG Integrationsbetrieb für Behinderte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Driburg, Groppendiek 2, 33014 Bad Driburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Einfügung der §§ 3 (Selbstlosigkeit) und 4 (Mittelverwendung) beschlossen. Weiterhin wurden die §§ 10 (Aufsichtsrat), 12 (Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverteilung) und 13 ( Liquidation der Gesellschaft) geändert. Die nachfolgenden Paragraphen wurden entsprechend angepasst. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige und mildtätige Gesellschaft im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck dieser Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Zur Verwirklichung dieser Zwecke betreibt die Gesellschaft eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 68 Nr. 3 a) AO, in welcher die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen erhalten, entwickelt, verbessert oder wiederhergestellt werden, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterentwickelt wird und ihnen die Beschäftigung ermöglicht und gesichert wird, insbesondere auch, um die Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen. 4. Es werden auch psychisch kranke Menschen beschäftigt, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt. 5. Die Beschäftigung und Qualifizierung von schwerbehinderten oder psychisch kranken Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich auf besondere Schwierigkeiten stößt, kann auch in einem Inklusionsbetrieb nach § 215 SGB IX erfolgen, ohne dass der Gesamtcharakter der Werkstatt verloren geht. 6. Zur Verwirklichung der Zwecke kann die Gesellschaft auch als "Anderer Leistungsanbieter" im Sinne des § 60 SGB IX tätig werden und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen berufliche Bildung oder Beschäftigung erbringen, um somit das Angebot außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen zu ergänzen. 7. Im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens werden Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung oder psychischen Erkrankung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, betreute Freizeitaktivitäten zur Eingliederung in Gesellschaft und Kultur angeboten. 8. Die Gesellschaft ist Berufsausbildungsträgerin. 9. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 10. Ferner kann die Gesellschaft alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die den Gesellschaftszwecken dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie sich auch an anderen Einrichtungen beteiligen und andere Einrichtungen übernehmen. Sie kann auch mit anderen Trägern der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten.Veränderungen
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