Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 4366
Firma: Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH
Sitz: Hagen
Adresse: Buschstraße 50, 58099 Hagen
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Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH, Hagen, Buschstraße 50, 58099 Hagen. Die Versc...
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Veröffentlichung vom 20.11.2009 22:00:00
Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH, Hagen, Buschstraße 50, 58099 Hagen.Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Geschäftsanschrift: Buschstraße 50, 58099 Hagen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe. Die Gesellschaft dient der Unterbringung, Versorgung, pflegerischen und sozialen Betreuung hilfsbedürftiger Menschen ohne Rücksicht auf Staatszugehörigkeit, Konfession, Rasse oder Geschlecht. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer vollstationären Pflegeeinrichtung einschließlich Kurzzeitpflege sowie einer Tagespflegeeinrichtung. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Hagen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen nur mit Zustimmung des Finanzamtes erfolgen.Veränderungen
Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH, Hagen (Buschstraße 52, 58099 Hagen). Nicht me...
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Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH, Hagen (Buschstraße 52, 58099 Hagen). Bestellt...