Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 43653
Firma: Westfälische Medien Holding AG
Sitz: Münster
Löschungen
HRB 43653: Westfälische Medien Holding AG, Bielefeld, Sudbrackstraße 14-18, 3361...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.12.2019 20:03:00
HRB 43653: Westfälische Medien Holding AG, Bielefeld, Sudbrackstraße 14-18, 33611 Bielefeld. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.12.2018. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 7106). Geschäftsanschrift: Sudbrackstraße 14-18, 33611 Bielefeld. Gegenstand: der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere für Unternehmen der Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und schließen und ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern, geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen, an denen Sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenzufassen und, und/oder sich auf die Verwaltung einer oder mehrerer Beteiligungen zu beschränken sowie Unternehmensverträge jeder Art abzuschließen; sie kann ferner ihren Betrieb ganz oder teilweise an Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen. Grundkapital: 2.255.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Dr. Hüffer, Eduard, Münster, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Best, Frank, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Hagen, Dennis, Rheine, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Best, Frank aus Bielefeld,
Dr. Hüffer, Eduard aus Münster,
Hagen, Dennis aus Rheine