Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 43313
Firma: Diamant Software GmbH
Sitz: Bielefeld
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HRB 43313: Diamant Software GmbH, Bielefeld, Stadtring 2, 33647 Bielefeld. Die G...
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HRB 43313: Diamant Software GmbH, Bielefeld, Stadtring 2, 33647 Bielefeld. Proku...
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HRB 43313: Diamant Software GmbH, Bielefeld, Stadtring 2, 33647 Bielefeld. Gesam...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.03.2019 20:03:00
HRB 43313: Diamant Software GmbH, Bielefeld, Stadtring 2, 33647 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Stadtring 2, 33647 Bielefeld. Gegenstand: ist Softwareentwicklung, -pflege und -vertrieb, Unternehmensberatung im EDV-Bereich, Organisation, Schulung und Datenverarbeitung. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchführen, die der Zweckbestimmung mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hofstetter, Roland, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Dr. van Lengen, Haiko, Wennigsen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Braatz, Stefan, Paderborn, *XX.XX.XXXX; Mosch, Alexander, Paderborn, *XX.XX.XXXX; Schulz, Evelyn, Detmold, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Diamant Software GmbH & Co. KG, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 14312) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braatz, Stefan aus Paderborn,
Dr. van Lengen, Haiko aus Wennigsen,
Hofstetter, Roland aus Bielefeld,
Mosch, Alexander aus Paderborn,
Schulz, Evelyn aus Detmold