Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 43118
Firma: NGK Spark Plug Europe GmbH
Sitz: Ratingen
Adresse: Harkortstraße 41, 40880 Ratingen
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HRB 43118: NGK Spark Plug Europe GmbH, Ratingen, Harkortstraße 41, 40880 Ratinge...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 12.10.2010 12:00:00
NGK Spark Plug Europe GmbH, Ratingen, Harkortstraße 41, 40880 Ratingen. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der vereinfachten Aktiengesellschaft nach französischem Recht unter Firma NGK Spark Plug (France) S.A.S. mit Sitz in Boulogne Bilancourt/Frannkreich (Registre du Commerce et des Societes von Nanterre/Frankreich, Nummer 389 845 793) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma NGK Spark Plug Europe GmbH mit Sitz in Ratingen/Deutschland (Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, HRB 43118) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen NGK Spark Plug Europe GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.Vm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen NGK Spark Plug Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der deutschen NGK Spark Plug Europe GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen NGK Spark Plug Europe GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, es besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürtnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der NGK Spark Plug Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Harkortstr 41 40880 Ratingen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden NGK Spark Plug Europe GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden französischen NGK Spark Plug (France) S.A.S. resultieren aus Art. L236-14 und R236-15 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce). Danach können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten französischen NGK Spark Plug (France) S.A.S., denen vor der Bekanntmachung der Bedingungen des Verschmelzungsplans in einem gerichtlichen Amtsblatt und in der Bulletin officiel des anonces civiles et commerciales Forderungen gegen die NGK Spark Plug (France) S.A.S. zustehen, innerhalb von 30 Tagen ab vorgenannter Bekanntmachung Einspruch gegen die Verschmelzung vor dem französischen Handelsgericht (Tribunal de Commerce) einlegen. Nur Gläubiger, denen eine bestimmte, sofort realisierbare und fällige Forderung auf Zahlung eines Geldbetrages zustehen, können gegen die Verschmelzung Einspruch einlegen. Der Einspruch erfolgt durch Antrag bei dem französischen Handelsgericht am Sitz der NGK Spark Plug (France) S.A.S.Das Gericht entscheidet entweder: (a) den Einspruch abzuweisen, (b) die Zahlung der Forderungen anzuordnen, oder (c) die Leistung von Sicherheiten durch die übernehmende deutsche NGK Spark Plug Europe GmbH anzuordnen, wenn die NGK Spark Plug Europe GmbH Sicherheiten anbietet und wenn diese Sicherheiten als ausreichend erachtet werden. Ein durch einen Gläubiger eingelegter Einspruch verhindert allerdings nicht den Vollzug der Verschmelzung. Falls, je nach Entscheidung des französischen Handelsgerichts, die Forderung nicht bezahlt oder die Sicherheiten nicht geleistet werden, ist die Verschmelzung für die Gläubiger, die Einspruch eingelegt haben, nicht bindend. Nach der aktuellen französischen Rechtsprechung kann diesen Gläubigern im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NGK Spark Plug Europe GmbH ein Recht auf bevorzugte Befriedigung (droit a paiement preferentief) zugute kommen. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei bei der NGK Spark Plug (France) S.A.S. unter deren Geschäftsanschrift, 122, avenue du General Leclerc, 92100 Boulogne Billancourt, Frankreich und bei der NGK Spark Plug Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Harkortstr 41 40880 Ratingen.Veränderungen
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE305045016 | Marke eingetragen | Wortmarke | D-POWER | 21.03.2005 | NGK Spark Plug Europe GmbH, 40880 Ratingen, DE | BPSH Schrooten Haber Remus Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, 40470 Düsseldorf, DE |
DE305045024 | Marke eingetragen | Wortmarke | DX-Power | 21.03.2005 | NGK Spark Plug Europe GmbH, 40880 Ratingen, DE | BPSH Schrooten Haber Remus Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, 40470 Düsseldorf, DE |