Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 43027
Firma: Oltrogge Werkzeuge GmbH
Sitz: Bielefeld
Adresse: Finkenstraße 61, 33609 Bielefeld
Veränderungen
HRB 43027: Oltrogge Werkzeuge GmbH, Bielefeld, Finkenstraße 61, 33609 Bielefeld....
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2018 20:00:00
HRB 43027: Oltrogge Werkzeuge GmbH, Bielefeld, Finkenstraße 61, 33609 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Oltrogge Werkzeuge GmbH & Co. KG, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 9676) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2018. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2018. Geschäftsanschrift: Finkenstraße 61, 33609 Bielefeld. Gegenstand: Der Handel mit Maschinen, Werkzeugen, Geräten und anderem technischem Bedarf. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchführen, die der Zweckbestimmung mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 255.646,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oltrogge, Johann Daniel, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wotke, Gerrit-Jan, Altenberge, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Himmerich, Katharina, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Himmerich, Katharina aus Bielefeld,
Oltrogge, Johann Daniel aus Bielefeld,
Wotke, Gerrit-Jan aus Altenberge