Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 42679
Firma: Torwegge Holding GmbH
Sitz: Bielefeld
Veränderungen
HRB 42679: Torwegge Holding GmbH, Bielefeld, Oldermanns Hof 6, 33719 Bielefeld. ...
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HRB 42679: Torwegge Holding GmbH, Bielefeld, Oldermanns Hof 6, 33719 Bielefeld. ...
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HRB 42679: Torwegge Holding GmbH, Bielefeld, Oldermanns Hof 6, 33719 Bielefeld. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2017 20:01:00
HRB 42679: Torwegge Holding GmbH, Bielefeld, Oldermanns Hof 6, 33719 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2017. Geschäftsanschrift: Oldermanns Hof 6, 33719 Bielefeld. Gegenstand: die Verwaltung des eigenen und sonstigen Vermögens der Gesellschaft sowie das Halten von Unternehmensbeteiligungen und die Übernahme der Funktion einer Holding-Gesellschaft. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Langenscheidt, Ingrid, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Torwegge Holding GmbH & Co. KG, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 16096) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Langenscheidt, Ingrid aus Bielefeld