Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 4249
Firma: Steffens Kunststoffverarbeitung GmbH
Sitz: Rheine
Löschungen
Veröffentlichung vom 13.03.2006 13:40:00
Steffens Kunststoffverarbeitung GmbH, Rheine (Gerhard-Hauptmann-Ring 44, 48432 Rheine). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.02.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Steffens, Heinz, Rheine, *XX.XX.XXXX übertragen. Die Einzelfirma ist am 01.03.2006 beim AG Steinfurt unter HRA 5144 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.